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Ausländische Abschlüsse und deren Anerkennung

Bevor Personen mit einem ausländischen Bildungsabschluss in der Kita arbeiten können, müssen sie einen Antrag auf Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit einem entsprechenden deutschen Referenzberuf stellen (Prüfung der Gleichwertigkeit, Gleichstellung oder Anerkennung einer Ausbildung im In-oder Ausland im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 Nr.13 HKJGB).

Die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit werden abhängig vom jeweiligen Abschluss von unterschiedlichen Ansprechpartnern bearbeitet. Dort wird jeweils geprüft, ob eine Ausbildung vollständig anerkannt werden kann oder ob sogenannte Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, um eine Anerkennung in Deutschland zu erreichen.

Die Adressen für weitere Informationen, bzw. zur Antragstellung finden Sie auf folgenden Seiten:

> Welcomecenter Hessen
> Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Hessen
> Anerkennung in Deutschland

 


Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses

Du hast im Ausland einen Hochschulabschluss im pädagogischen oder sozialpädagogischen Bereich und weißt nicht, ob und wie dieser Abschluss in Hessen anerkannt wird?

Seit November 2016 werden die Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen auf Hochschulebene im Hinblick auf die Ausübung der reglementierten Berufe der Fachkräfte für Kindertagesstätte und der staatlichen Anerkennung im Bereich der Sozialberufe im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst durch die Frankfurt University of Applied Sciences bearbeitet.

Ansprechpartner

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23-25
65185 Wiesbaden

> Download Adressen (PDF)

Frankfurt University of Applied Science
Fachbereich 4
Nibelungenplatz 1
60318 Frankfurt am Main

> https://www.frankfurt-university.de/de/hochschule/fachbereich-4-soziale-arbeit-gesundheit/auslandische-ausbildungsnachweise/

 


 

Anerkennung ausländischer pädagogischer Ausbildungsabschlüsse

Du hast bereits eine (sozial-) pädagogische Ausbildung im Ausland abgeschlossen, es fehlt Dir jedoch eine Anerkennung, um hier in Hessen eine Berufstätigkeit in einer Tageseinrichtung für Kinder aufnehmen zu können?

Personen die im beruflichen Schulsystem im Ausland eine 

  • sozialpädagogische Ausbildung,
  • heilpädagogische Ausbildung oder
  • heilerziehungspflegerische Ausbildung

erworben haben, wenden sich für den Antrag auf Gleichstellung ihrer Ausbildung bitte an das:

 

Staatliche Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt
Zentralstelle für die Anerkennung inländischer und ausländischer Bildungsnachweise
Rheinstraße 95
64295 Darmstadt

Tel.: 0651 3682-2
E-Mail: Poststelle.ssa.darmstadt(at)kultus.hessen.de