Job-Offensive

 

Trägervielfalt

Träger

Als Träger werden im Sozialgesetzbuch Institutionen bezeichnet, die soziale Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Das können einmal öffentliche Träger bzw. Verwaltungsträger sein (Kommune, Landkreis, Land und Bund). Aber es gibt auch ein großes Feld der sogenannten „freien Träger“, die sich im sozialen Bereich engagieren. Das sind meist traditionelle gemeinnützige Wohlfahrts- und Sozialverbände und die großen Kirchen.

Im folgenden Bereich stellen sich die Träger von Kindertagesstätten in Wiesbaden vor, die in der AG § 78 SGB VIII vertreten sind.

 

Und wer ist die AG § 78?

Im achten Sozialgesetzbuch, nämlich in § 78 SGB VIII, werden die öffentlichen Träger der Jugendhilfe aufgefordert, mit den freien Trägern Arbeitsgemeinschaften zu bilden, um sich zu ergänzen und gemeinsam die Arbeit in dem jeweiligen Feld weiterzuentwickeln.

In Wiesbaden hat sich deshalb vor über vierzehn Jahren die AG § 78 SGB VIII – Kitas- gebildet. Nahezu alle Träger von Kindertagesstätten in Wiesbaden sind über einen Trägerverbund in dieser Arbeitsgemeinschaft vertreten. Wir sind richtig stolz, denn über die Jahre hat sich eine außergewöhnlich kooperative und konstruktive Arbeitsgemeinschaft gebildet, in denen die immer wieder neuen Herausforderungen im Arbeitsfeld Kindertagesstätten gemeinsam beraten und Handlungsstrategien erarbeitet werden. Inzwischen wurde sogar ein trägerübergreifendes Qualitätshandbuch vorgelegt, welches stetig weiterentwickelt wird und das für alle Kitas verbindlich ist, die kommunale Förderung erhalten.